
Mitteilung an die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs. Rechtliche Verantwortung der Präsidentin der Europäischen Kommission für Beihilfe und Anstiftung zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord durch die israelischen Streitkräfte in den Besetzten Palästinensischen Gebieten (OPT) einschliesslich des Gaza-Streifens
1. Es handelt sich um eine Fortsetzung zur Mitteilung, die dem Büro des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom Geneva International Peace Research Institute (GIPRI) und anderen Institutionen am 22. Mai 2024 vorgelegt wurde. In dieser ersten Mitteilung wurden die Gründe für die Einleitung einer Untersuchung wegen Mittäterschaft an schweren Verstössen gegen das Humanitäre Völkerrecht gegen die derzeitige Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau Ursula von der Leyen, deutsche Staatsangehörige, ausführlich dargelegt. Diese Verstösse stellen Verbrechen im Rahmen der Rechtsprechung des ICC dar, im Sinne der Artikel 6, 7 und 8 des Römischen Statuts, begangen von den israelischen Streitkräften (IDF) gegen palästinensische Zivilisten in den Besetzten Palästinensischen Gebieten (OPT), einschliesslich des Gaza-Streifens.[1]
2. In dieser Folgemitteilung des Genfer Internationalen Friedensforschungsinstituts gemäss Artikel 15 des Römischen Statuts des IStGH wird der Chefankläger aufgefordert, auf der Grundlage der gegen Frau Ursula von der Leyen vorliegenden Informationen, der wachsenden Gewissheit in der Öffentlichkeit und der solide dokumentierten Eingaben zahlreicher Regierungen, einschliesslich der Regierungen Südafrikas[2] und Nicaraguas[3], an den Internationalen Gerichtshofproprio motu Ermittlungen einzuleiten.
3. GIPRI fordert den Chefankläger erneut auf, so zu verfahren, wie es in dem am 22. Mai 2024 eingereichten Schriftsatz gefordert und kürzlich in der Einsprache von Francesca Albanese, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in den seit 1967 Besetzten Palästinensischen Gebieten[4], bestätigt wurde. Am 4. Mai 2025 forderte Albanese erneut, dass Frau Ursula von der Leyen und andere Beamte der Europäischen Union wegen Mittäterschaft am Völkermord am palästinensischen Volk zur Rechenschaft gezogen werden, einem Verbrechen im Sinne von Artikel 6 des Römischen Statuts und Artikel III e der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948[5]. Albanese erklärte: «Die Tatsache, dass die beiden höchsten Vertreter der EU ihre Beziehungen zu Israel wie gewohnt fortsetzen, ist mehr als bedauerlich […]. Ich bin nicht jemand, der sagt: ‹Die Geschichte wird über sie urteilen› – sie werden vorher verurteilt werden müssen. Und sie werden verstehen müssen, dass Immunität nicht mit Straffreiheit gleichzusetzen ist.»[6] Professor William Schabasvon der Middlesex University in London kommentierte: «Von der Leyen spiegelt eindeutig die Position vieler EU-Regierungen wider, die Israel bedingungslos unterstützen, und zwar ungeachtet der öffentlichen Informationen, die darauf hinweisen, dass Israel in Gaza und im Westjordanland schreckliche Verbrechen begeht.»[7]
4. Seit der Einreichung der GIPRI-Mitteilung vom Mai 2024 wurde der Völkermord in Gaza nicht nur fortgesetzt, sondern ist noch gezielter, gründlicher und systematischer geworden. Die Komplizenschaft der europäischen Institutionen und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen persönlich, ist öffentlich bekannt. Die eigenen Worte von Ursula von der Leyen belegen ihre Komplizenschaft, die von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen dokumentiert wird. Es geht nicht nur um das Verbrechen der Mittäterschaft, sondern auch um das konzertierte Bemühen zu leugnen, dass die Verbrechen und Greueltaten der israelischen Streitkräfte an den Palästinensern einen Völkermord darstellen. Und es geht auch um den Versuch der offiziellen europäischen Institutionen, den Einsatz von Hunger als Kriegswaffe herunterzuspielen, um ihn als «Selbstverteidigung» zu rechtfertigen. Das Verbrechen der Entschuldigung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann auch als eine Form der «Aufstachelung» zu Hass und Gewalt im Sinne von Artikel III c der Völkermordkonvention verstanden werden.
5. In der Zeit seit Mai 2024 wurden dem Internationalen Gerichtshof zahlreiche Belege für das Verbrechen des Völkermords und die Mitschuld von Ursula von der Leyen und anderen europäischen Institutionen vorgelegt. GIPRI verweist auf die einschlägigen Feststellungen im Gutachten des Internationalen Gerichtshofsvom 19. Juli 2024[8] sowie auf die einschlägigen Berichte der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommissionder Vereinten Nationen über die Besetzten Palästinensischen Gebiete, einschliesslich Ost-Jerusalem und Israel[9]. In diesem Zusammenhang verweist GIPRI auf die mündlichen Stellungnahmen von 39 Ländern vor dem Internationalen Gerichtshof in den Anhörungen vom 28. April bis 2. Mai 2025 zu dem anhängigen Ersuchen der Generalversammlung an den IGH, ein Gutachten zu erstellen über die Verpflichtungen Israels in bezug auf die Präsenz und die Aktivitäten der Vereinten Nationen, anderer internationaler Organisationen und von Drittstaaten in den Besetzten Palästinensischen Gebieten sowie im Zusammenhang mit diesen.[10]
6. GIPRI erinnert daran, dass die Konvention gegen Völkermord von 1948 jus cogens ist und dass alle Staaten und staatlichen Institutionen nicht nur verpflichtetsind, Völkermord zu bestrafen, sondern – was noch viel wichtiger ist – zu verhindern. Dies ist eine erga omnes-Verpflichtung (absolutes Recht), die im IGH-Urteil in der Rechtssache Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro[11] bekräftigt wurde. Weit davon entfernt, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um den laufenden Völkermord an den Palästinensern zu verhindern, haben die Europäische Kommission und Ursula von der Leyen weiterhin die verbrecherischen Handlungen der israelischen Regierung unterstützt, indem sie dem völkermordenden Staat militärische, politische, wirtschaftliche, diplomatische und propagandistische Unterstützung gewährten, einschliesslich der Bereitstellung der Mittel für die Begehung der fraglichen Verbrechen im Sinne von Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe c des Römischen Statuts.
7. Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe d des IStGH-Statuts sieht vor, dass der Gerichtshof einen Fall für unzulässig erklärt, wenn «der Fall nicht schwer genug ist, um weitere Massnahmen des Gerichtshofs zu rechtfertigen». Laut der Anklagebehörde des IStGH kann das Kriterium der Schwere eines Verbrechens anhand der Faktoren Ausmass, Art, Begehungsweise und Auswirkungen der Verbrechen bewertet werden.[12] Es wurde bereits ausführlich dokumentiert, dass die derzeitige Situation in Gaza und den Besetzten Palästinensischen Gebieten alle diese Faktoren erfüllt.
8. GIPRI wiederholt sein Ersuchen, dass der Chefankläger auf die ursprüngliche Eingabe von GIPRI vom 22. Mai 2024 hin aktiv wird. GIPRI ist bereit, zusätzliche Informationen vorzulegen, um den dringenden Antrag auf Massnahmen des IStGH weiter zu untermauern. Mit jedem Tag, der vergeht, verlieren mehr Menschen ihr Leben, was nicht nur für die Opfer, sondern auch für die Zivilisation selbst einen irreparablen Schaden darstellt.
Unterzeichner
Dr. Dr. Johannes van Aggelen, Menschenrechtsbeauftragter im Ruhestand, OHCHR, Brasilien;
Bilqees Akoodie, LLB, Johannesburg, Südafrika;
AJPO, Avocats pour la Justice au Proche-Orient, Service Associations du Barreau, Paris;
Cristina Cabrejas, Friedensforscherin, Madrid;
Timothy Clennon, Antikriegsaktivist, Genf;
Marjorie Cohn, Professor Emerita, Thomas Jefferson School of Law, San Diego;
Abdeljalil Dhahri, Jurist, Präsident der Association CRI – Voix des Victimes, Genf;
Professor Curtis Doebbler, International-Lawyers.Org (INTLawyers) – Genf, Schweiz, und Makeni, Sierra Leone. –
Die Anwaltskanzlei von Dr. Curtis FJ Doebbler – Austin, Texas, USA, Professor für Recht, Universität Makeni, Makeni, Sierra Leone;
Professor Glenn Diesen, Universität Südostnorwegen;
Pierre-Emmanuel Dupont, Dozent für internationales Recht am Katholischen Institut der Vendée, Frankreich;
Richard Falk, emeritierter Professor für internationales Recht an der Universität Princeton und Vorsitzender des Kuratoriums von EuroMediterranean Human Rights Monitor, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für die Situation der Menschenrechte in den seit 1967 Besetzten Palästinensischen Gebieten, Santa Barbara, Kalifornien;
Professor Norman Finkelstein, New York;
Dr. Gabriel Galice, Präsident, GIPRI, Zürich;
Pierre Galand, ehemaliger belgischer Senator und Präsident der belgisch-palästinensischen Vereinigung, Brüssel 4;
Asdrúbal González, Generaldirektor, Red Nacional de Derechos Humanos, Madrid;
Professor Gilles-Emmanuel Jacquet, Genfer Schule für Diplomatie, Schweiz;
Diana Johnstone, Ph.D., Autorin von Fools’ Crusade: Jugoslawien, die Nato und die westlichen Wahnvorstellungen. Frankreich;
Thomas Kaiser, Historiker, Journalist und Dozent für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Zürich;
Peter Koenig, Wirtschaftswissenschaftler, ehemaliger Weltbankbeamter;
David Lopez, Vertreter von AIDHDES, Genf;
Pascal Lottaz, PhD Associate Professor Hakubi Center, Faculty of Law, Kyoto University, Japan;
Soaade Messoudi, humanitärer Helfer, Genf;
Craig Mokhiber, ehemaliger Leiter des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte in New York;
Helmut Müller, Blogger, Wien;
Jonathan O’Connor, ehemaliger UN-Beamter, Genf;
Robert James Parsons, Journalist, Genf;
Josh Paul, ehemaliger Direktor des Office of Congressional and Public Affairs, Bureau of Political and Military Affairs, US State Department;
John Perry, Menschenrechtsaktivist, Masaya, Nicaragua;
Dr. Martha Schmidt, Ko-Vorsitzende, Human Rights Framework Project, International Committee, National Lawyers Guild, Bothell, Washington;
Prof. Dr. Axel Schönberger, Universität Bremen, Deutschland;
Prof. Dr. Luis Suarez Villa, School of Social Ecology, University of California at Irvine;
David Swanson, Executive Director, World Beyond War;
Patrick Taran, President, Global Migration Policy Associates, ehemaliger UN-Beamter;
Alejandro Teitelbaum, Jurist, Representante de la Federación Internacional de Derechos Humanos (1986–1989) y de la Asociación Americana de Juristas (1989–2006) ante los organismos de la ONU en Ginebra;
Prof. Dr. Burkhard Voigt, Universität Hamburg, Deutschland;
Dr. med. Kristina Wiedelmann-Breloer, Frankfurt am Main, Deutschland;
Professor Dr. Alfred de Zayas, Genf, ehemaliger unabhängiger Experte des Menschenrechtsrates für internationale Ordnung.
*
Klicken Sie auf die Schaltfläche „Teilen“ unten, um diesen Artikel per E-Mail weiterzuleiten. Folgen Sie uns auf Instagram und X und abonnieren Sie unseren Telegram-Kanal. Sie können Artikel von Global Research gerne mit der entsprechenden Quellenangabe weiterveröffentlichen.
Vorgestelltes Bild: EC President von der Leyen, 2023. Facebook
Global Research ist ein von den Lesern finanziertes Medium. Wir akzeptieren keine Finanzierung durch Unternehmen oder Regierungen. Helfen Sie uns, uns über Wasser zu halten. Klicken Sie auf das Bild unten, um eine einmalige oder regelmäßige Spende zu leisten.
Comment on Global Research Articles on our Facebook page
Become a Member of Global Research
Source link